Dr. Max Stadler Presse


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28. 08. 2003

STADLER: Das Gesetzgebungsverfahren in der Gesundheitsreform ist verfassungsrechtlich bedenklich

BERLIN. Die Pläne von Rot/Grün und CDU/CSU, das Gesetz zur Gesundheitsreform innerhalb kürzester Zeit durchzupeitschen, sind verfassungsrechtlich bedenklich. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:

Die große Koalition aus SPD, Grünen CDU und CSU plant, das umfangreiche Gesetzeswerk zur Gesundheitsreform in einer lediglich zweistündigen Sitzung ohne Änderungsanträge durch den Gesundheitsausschuss des Bundestags durchzupeitschen. Vor allem soll den Betroffenen die Möglichkeit verwehrt werden, ihre Kritik in einer Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss darzulegen. Eine solche Entmachtung des Parlaments kann nicht hingenommen werden. Offenbar hat man ein schlechtes Gewissen und fürchtet, der Reformentwurf wird von den Fachleuten zerrissen.
Damit wird das Gesetzgebungsverfahren zur Farce. Der Bundestag soll abnicken, was an einem runden Tisch außerhalb des Parlaments ausgeklungelt worden ist. Dieses unwürdige Verfahren wird auf erbitterten Widerstand der FDP stoßen.
Das Bundesverfassungsgericht prüft seit der berühmten Elfes-Entscheidung (Band 6, Seite 32) ob ein Gesetz formell rechtmäßig zustande gekommen ist. Daran kann man bei dem von Rot/Grün und CDU/CSU geplanten Schnelldurchgang im Bundestag erhebliche Zweifel anmelden. Es geht um Grundfragen des Parlamentarismus und um die Zulässigkeit der Entmachtung des Bundestags durch runde Tische.


Isabella Pfaff - Telefon [030] 227-52388 - [email protected]


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